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   RG, 14.02.1927 - IV 766/26   

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RG, 14.02.1927 - IV 766/26 (https://dejure.org/1927,174)
RG, Entscheidung vom 14.02.1927 - IV 766/26 (https://dejure.org/1927,174)
RG, Entscheidung vom 14. Februar 1927 - IV 766/26 (https://dejure.org/1927,174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Über wechselbezügliche und selbständige Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftliches Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 116, 148
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Zwar kann der Umstand, dass ein Ehegatte über ein wesentlich größeres Vermögen verfügt als der andere, bei der Auslegung dazu führen, dass die Schlusserbeneinsetzung durch den vermögenden Ehegatten nicht wechselbezüglich zu der Erbeinsetzung durch den vorverstorbenen vermögenslosen Ehegatten ist, weil der vermögende Ehegatte an der eigenen Erbeinsetzung durch seinen vermögenslosen Ehegatten häufig kein Interesse hat, sondern seine Freiheit behalten will, wen er als Schlusserben einsetzt (RGZ 116, 148, 150; OLG Celle FamRZ 2003, 887, 888; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1541, 1543; BayObLG ZEV 1994, 362, 364; FamRZ 1984, 1154, 1155; OLG Hamm ZEV 1995, 146, 147; OLG Saarbrücken FamRZ 1990, 1285, 1286).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Denn die Vorschrift gilt nur "im Zweifel", also wenn die tatrichterliche Auslegung - anders als hier - weder die gegenseitige Abhängigkeit noch die gegenseitige Unabhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen ergibt (vgl. RGZ 116, 148, 150).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21

    Zur Verneinung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des

    Dabei ist vor allem zu erforschen, ob die Verfügungen nach dem Willen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung voneinander abhängig sein sollten; hierfür können auch Umstände herangezogen werden, die außerhalb des Testaments liegen, wie etwa frühere oder spätere Äußerungen der Erblasser oder ihre Vermögensverhältnisse (RGZ 170, 163, 172; RGZ 116, 148; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; Staudinger/Kanzleiter (2019) BGB § 2270, Rn. 22; Johannsen, in: RGRK, a.a.O., § 2270 Rn. 7).

    Schließlich können - unbeschadet der mit der Berufung hervorgehobenen Tatsache, dass es für die Frage nach der Wechselbezüglichkeit auf den Willen beider Testierenden im Zeitpunkt der Testamentserrichtung ankommt und dass eine spätere Willensänderung allein auf die Wechselbezüglichkeit und auf die sich daraus ergebende Bindung ohne Einfluss bleibt - auch aus Meinungsäußerungen der Ehegatten und aus dem Verhalten des Erblassers nach Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments Schlussfolgerungen auf die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen gezogen werden (RG, Urteil vom 14. Februar 1927 - IV 766/26, RGZ 116, 148, 150; Musielak, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 2270 Rn. 7; Johannsen, in: RGRK, a.a.O., § 2270 Rn. 7).

  • BayObLG, 02.07.1985 - BReg. 1 Z 42/85

    Wechselbezügliche Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments;

    Es ist möglich, daß dem Villen der gemeinschaftlich testierenden Ehegatten nur hinsichtlich einer von ihnen getroffenen Verfügung ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis bestehen soll (RGZ 116, 148 f.; BayObLG FamRZ 1984, 1154/1155).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Die Feststellungslast dafür trifft denjenigen, der behauptet, der Erblasser hätte die für sich genommen wirksame Verfügung nicht ohne die unwirksame getroffen (RGZ 116, 148; Staudinger/Otte BGB [1995] § 2085 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2009 - 26 U 31/08

    Letztwillige Verfügung: (Un-)Wirksamkeit eines Widerrufstestaments

    Auch dann muss diese jedoch nicht verneint werden (RGZ 116, 148, 150; RG DR 1940, 723, 24; BayObLG FamRZ 1995, 251, 253).
  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Die zweite Alternative des § 2270 Abs. 2 erfaßt auch die gemeinsamen Kinder (vgl. etwa RGZ 116, 148, 149 f.; Kanzleiter, in: Staudinger, a.a.O., § 2270 Rn. 31: Musielak. in : Münchener Kommentar, a.a.O., § 2270 Rn. 11).
  • BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93

    Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Der Fall, daß ein Ehegatte vermögend ist, während der andere kein oder nur geringes Vermögen besitzt, gibt zwar besonderen Anlaß zur Prüfung der Wechselbezüglichkeit, zwingt aber nicht zu ihrer Verneinung (vgl. RG DR 1940, 723/724 f.; RGZ 116, 148/150).
  • BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82

    Anforderungen an eine gemeinschaftliches Testament; Bestimmung eines gemeinsamen

    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind die von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament ( §§ 2265, 2267 BGB ) getroffenen Verfügungen wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, oder anders ausgedrückt, wenn jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen ist und nach dem Willen der Testierenden mit ihr stehen oder fallen soll (RGZ 116, 148 f.; 170, 163/172; BayObLGZ 1964, 94/97; Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 2270 RdNr. 3; Palandt BGB 41. Aufl. Einf. v. § 2265 Anm. 3 c).

    Es ist auch möglich, daß nach dem Willen der gemeinschaftlich testierenden Ehegatten hinsichtlich einer von ihnen getroffenen Verfügung nur ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis bestehen soll (RGZ 116, 148 f.; vgl. Senatsbeschluß vom 23.1.1981 - BReg. 1 Z 132/80 - m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 10.02.2003 - 1Z BR 128/02

    Auswirkung unwirksamer Erbeinsetzung auf Vermächtnisanordnung - Ausschlagung der

    Die Feststellungslast dafür trifft denjenigen, der behauptet, der Erblasser hätte die für sich genommen wirksame Verfügung nicht ohne die unwirksame getroffen (RGZ 116, 148; Palandt/ Edenhofer BGB 62. Aufl. § 2085 Rn. 1; Staudinger/Otte BGB [1995] § 2085 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 20 W 268/21

    Geschäftsunfähigkeit bei Aphasie

  • BGH, 14.11.1968 - III ZR 116/66

    Wirksamkeit eines den Verfügungen eines Erbvertrages widersprechenden Testaments

  • OLG Brandenburg, 15.10.1996 - 10 Wx 51/95

    Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen; Erblasser, die vor dem

  • BGH, 06.12.1965 - III ZR 120/64

    Anforderungen an ein gemeinschaftlich errichtetes Testaments von kinderlosen

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